ESF-Förderung von 50 % bzw. 30 % möglich !
Kriterien der ESF-Förderung für Teilnehmer an einem Fachkurs
Für Kursteilnehmer - jetzt ab 1. Januar 2010 nicht mehr nur aus der Alterstufe 50 plus, sondern auch jüngere - sind Kurse für Standardanwendungen der Bürokommunikation wie zum Beispiel Windows oder Programme aus dem MS-Office-Paket förderungsfähig, wenn eine der folgende Voraussetzungen gegeben ist:
• Beschäftigte, die in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern tätig sind, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
• Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg.
• Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
• Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
• Ausbilder und Ausbilderinnen in überbetrieblichen beruflichen Bildungszentren der Wirtschaft, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
Nicht förderfähig sind:
- Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften
Hinweis: Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten,die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig.
- Inhouse- oder Firmenveranstaltungen sowie Kurse mit Teilnehmenden aus nur einem Unternehmen.
ESF-Förderung „Generation 50 plus“ = 50%
ESF-Förderung „Generation 50 minus“ = 30%

ESF = Europäischer
Soziafonds der EU.
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